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Herzlich Willkommen zu 

"Duales Lernen in Form von Praxislerntagen (PLT)"

 

 

Flyer zu den Praxislerntagen (PDF)


Erklärung der Praxislerntage als Video:

https://www.youtube.com/watch?v=Ss6yqzSXXQ4&t=1s

   

Stand:15.12.2024

Lizenzen & Quellen

Lizenzen & Quellen

PLT-Aufgaben für Klasse 8, 2. Halbjahr

 

Folgende Aufgaben zu den Praxislerntagen in Klasse 8, 2. Halbjahr

  

Aufgaben zur Einsicht, zur Bearbeitung, zum Herunterladen:

Abgabe: 22.05.2026 bei Herrn Gräbe!

Stand: 05.03.2026

Lizenzen & Quellen

FAQ zu den Praxislerntagen (PLT) im
Land Sachsen-Anhalt

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  • Was sind die Praxislerntage in Sachsen-Anhalt?
    Die Praxislerntage sind festgelegte Tage, an denen Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen in Betrieben, Institutionen oder Organisationen sammeln, um ihre beruflichen Kompetenzen zu fördern.

  • Wer nimmt an den Praxislerntagen teil?
    Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, insbesondere im Rahmen der Berufsorientierung, sowie Lehrkräfte und Betreuer, die die Praktika begleiten.

  • Wann finden die Praxislerntage statt?
    Die Termine für die Praxislerntage werden jährlich vom Kultusministerium Sachsen-Anhalt festgelegt und können je nach Schuljahr variieren. In der Regel liegen sie in bestimmten Wochen des Schuljahres.

  • Wie lange dauern die Praxislerntage?
    Die Praxislerntage werden im 8./9. Schuljahrgang an einem, von der Schule festgelegten, Wochentag im 7-tägigen Rhythmus in Praxislernorten der Region durchgefuhrt. Die Praxislernorte werden schulhalbjährlich gewechselt.

  • Was muss die Schülerin/der Schüler tun, wenn er am Praxislerntag krank ist? 

  • Die Schülerin oder der Schüler muss sich an dem Tag bei seinem Lernort abmelden, danach in der Schule Bescheidgeben. An einem Praxislerntag darf nur mit ärztlichem Attest/Bescheingung gefehlt werden. Wenn keine Bescheinigung in der Schule vorgelegt wird, ist diese Tag ein unentschuldigter Fehltag.

  • Müssen Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an den Praxislerntagen eine spezielle Vorbereitung machen?
    Die Schülerinnen und Schüler erhalten Informationen zur Auswahl der Betriebe, Verhaltensregeln sowie Hinweise zur Sicherheit während des Praktikums (PLT-Hefter).

  • Wer organisiert die Praxislerntage?
    Den Praxislernort organisiert der Schüler. Bei Nichtfinden eines Praxislernortes erfolgt durch die Schule Hilfestellungen. Die grundlegende Organisation erfolgt durch die Schulen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern und anderen Partnern aus der Wirtschaft sowie dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt.

  • Gibt es eine Bewertung oder Ausstellung im Zusammenhang mit den Praxislerntagen?
    Die jeweilige Teilnahme muss für jeden Tag im PLT-Hefter und dem dazugehörigen Formular durch den Mentor des Lernortes, durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) und der Schüler/in selbst  bestätigt werden. Eine formale Bewertung von fach(über)greifenden Aufgaben ist verpflichtend, wird jedes Jahr individuell neu geregelt. Zum Ende des Schuljahres gibt es eine Bescheinigung.

  • Was passiert bei Problemen während der PLT im Lernort?
    Bei Schwierigkeiten oder Problemen während des Praktikums können Schülerinnen und Schüler sich an ihre Lehrkräfte oder Betreuer wenden, die Unterstützung bieten und bei Bedarf Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen. Ein Fehlen im Betrieb, Unternehmen, Verein etc. muss mit ärtzlichem Attest entschuldigt werden.

  • Gibt es spezielle Voraussetzungen für die Teilnahme an den Praxislerntagen?
    Grundsätzlich sollten Schülerinnen und Schüler Interesse an Berufsfeldern zeigen; bestimmte Praktika können jedoch auch spezifische Anforderungen haben, z.B. gesundheitliche Voraussetzungen oder Alterseinschränkungen.

  • Welche Vorteile bieten die Praxislerntage für die Schülerinnen und Schüler?
    Sie ermöglichen einen realistischen Einblick in verschiedene Berufsfelder, fördern praktische Fähigkeiten, helfen bei der Berufswahlentscheidung und stärken das Selbstvertrauen im Umgang mit Arbeitswelt und Kollegen.

Stand: 15.12.2024

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Möglichkeiten der Kostenübernahme

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Nur ein vollständiger, form- und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichter Antrag kann berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben. Du erhälst diese Anträge von der betreuenden Fachlehrkraft in deiner Schule oder weiter unten zum eigenständigen Download.

 

Abgabefristende:

  • 1. Halbjahr: 10.11. 
  • 2. Halbjahr: 05.05.
Download:

 

Stand: 15.12.2024

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